2. Coronabeitrag für die Leopoldshöher Nachrichten
Die Fahrlehrer hadern mit den Vorschriften zum Coronaschutzt
Asemissen. Mit gemischten Gefühlen nimmt der Fahrlehrer Tobias Tuschinsky mit seinem Team wieder den Fahrunterricht auf. Denn seit Freitag, 24. April, darf an Nordrhein-Westfalens Fahrschulen wieder unterrichtet werden. Natürlich ist Tuschinsky froh, dass es wieder weiter geht. Allerdings sei dies nur mit erschwerten, strengen Auflagen möglich, sagt Tuschinsky.
Die Schutzvorkehrungen stellen die Fahrlehrer vor ungewohnte Herausforderungen. In seinen Fahrschulräumen herrscht generelle Maskenpflicht. Tuschinsky selbst trägt eine Mund-Nasenmaske, verziert mit seinem Firmenlogo. An seinem Schreibtisch, von den Besuchern getrennt durch eine große Plexiglasscheibe, nimmt Tuschinsky Neuanmeldungen an und führt Beratungsgespräche. Die Beschaffungskosten für Mund-Nase-Masken oder für das Handdesinfektionsmittel stoßen dem 46-jährigen Fahrlehrer sauer auf.
Die erste Hürde zur Wiederaufnahme des Fahrunterrichts besteht laut Tuschinsky bei den Theoriestunden. Laut der aktuellen Allgemeinverfügung vom 4. Mai ist pro fünf Quadratmeter Schulungsraumfläche nur eine Person zulässig. Somit dürfen sich in einem 40 Quadratmeter-Raum, nur sieben Schüler und der Fahrlehrer gleichzeitig aufhalten. Normalerweise können 20 bis 30 Fahrschüler unterrichtet werden.
Der erste Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Westfalen, Friedel Thiele, informierte seine Mitglieder über die neuesten Änderungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo). Grundsätzlich gelte in Schulungsräumen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, auch wenn sich Personen in den Gängen zwischen den Unterrichtstischen bewegen. Durch die Verkleinerung der Unterrichtsgruppen, werde es länger dauern, bis die Fahrschüler die Pflicht-Theoriestunden absolviert haben, sagt Tuschinsky. Er könne sich vorstellen, das Angebot an Theorie-Unterrichtseinheiten zu erhöhen, um die hohe Nachfrage zeitnah bedienen zu können.
Ein Onlineunterricht ist in NRW grundsätzlich verboten und würde gegen die Fahrschul-Ausbildungsverordnung verstoßen. Doch selbst wenn die Gesetze es zuließen, würde sich ein Onlineunterricht der Leopoldshöher Fahrschulen schwierig gestalten, meint der Fahrlehrer. Die dafür notwendige Datenanbindung steht noch nicht für alle Haushalte in ausreichender Geschwindigkeit zur Verfügung. Gerade bei größeren Gruppen könnte es hierbei zu Übertragungsproblemen kommen.
Der allgemeine Tenor unter den Fahrlehrern ist, dass der Präsenzunterricht wesentlich informativer und kommunikativer verlaufe als der Onlineunterricht, sagt Tuschinsky. Die Lehrer haben ihre Fahrschüler besser im Blick und könnten aktiver als bei einem Onlineunterricht abgelenkte Schüler zur Aufmerksamkeit ermuntern. Zudem könne man komplizierte Fahrsituationen mit Bildbeispielen oder Flipchart-Skizzen besser erläutern. Dass die Theoriestunden in den Fahrschulräumen zukünftig durch Onlineunterricht abgelöst werden, sei zurzeit seitens der Fahrlehrer-Verbände noch nicht vorstellbar, sagt Tuschinsky.
Weil in Fahrschulfahrzeugen kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist während des praktischen Fachunterrichtes das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung für alle sich im Fahrschulfahrzeug befindlichen Personen Pflicht. Hierbei dürfen jedoch auch Alltagsmasken, Schals oder Tücher zum Einsatz kommen.
Laut Tuschinsky sind viele Fahrschüler auf die Fahrprüfung angewiesen, um ab August mit dem Auto Ihren Ausbildungsbetrieb zu erreichen. Daher wurde die Fahrprüfung in NRW als systemrelevanter Zweig eingestuft. Somit können Fahrstunden sowie auch Fahrprüfungen mit dem Prüfer auf dem rechten Rücksitz praktiziert werden.
Um einer Corona-Infektion bei praktischen Fahrstunden vorzubeugen, desinfizieren Tuschinskys Fahrlehrer nach und vor jedem Fahrerwechsel Lenkrad, Schaltknauf und Türöffner. Zusätzlich tragen Fahrschüler und Fahrlehrer Einmalhandschuhe. Laut neuesten Infos des Fahrlehrer-Verbandes Westfalen dürfen sich auch Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule, unter Beachtung der Maskenpflicht, zusammen mit ihrem Fahrschüler und ihrem Ausbildungsfahrlehrer gleichzeitig im Fahrschulfahrzeug aufhalten.
Wilfried Limberg führt die Fahrschule Limberg an der Schötmarschen Straße bereits in der zweiten Generation. Den 62-jährigen Fahrlehrer stört vor allem der Corona bedingte zeitliche Mehraufwand. Er bekommt nicht so viele Fahrschüler gefahren, wie er gerne möchte. Nach den neuen Richtlinien darf Limberg mit einem Fahrschüler nicht mehr den nächsten Fahrschüler abholen. Dadurch entstehen manchmal Leerlaufzeiten von bis zu 30 Minuten. Das Desinfizieren der Fahrerkabine nach jedem Fahrerwechsel nehme ebenfalls Zeit in Anspruch. Limberg ist unsicher, wie es in der Fahrschulbranche weitergeht. Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 10. Mai. Auch er muss die Kosten für erforderliche Desinfektionsmaßnahmen selbst tragen und zusätzliche Theoriestunden anbieten. „Eine Preisanpassung wäre überlegenswert“, sagt Limberg. Er hofft, dass der TÜV seine Kapazitäten an Plätzen für die Abnahmen der Fahrprüfungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen kann.
Foto und Artikel von Stefan Röhler für die Leopoldshöher Nachrichten.
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